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Allgemeine Geschäftsbedingungen MKBusiness Credit Management B.V. in Zwolle.

1. Bezeichnungen
1.1. MKBusiness Credit Management B.V. hat ihren Sitz in Zwolle, unter Postfach 40249, NL-8004 DE, Zwolle.
1.2. Mandanten sind Auftraggeber, die MKBusiness Credit Management B.V. nicht berufsbedingt einen Auftrag erteilen.
1.3. Vermittler sind Auftraggeber die berufsbedingt juristische oder Inkasso-Tätigkeiten ausführen, hierunter sind Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkasso-Unternehmen zu verstehen.
1.4. Außeramtliche Tätigkeiten sind alle der MKBusiness Credit Management B.V. aufgetragenen Tätigkeiten, die durch das Gesetz nicht explizit einem Gerichtsvollzieher aufgetragen sind. Hierunter fallen u. a. die Inkasso-Tätigkeiten, beratende Tätigkeit, Rechtsbeistand, Führen der Verfahren,  Vorladungen vornehmen,  Übernahme der Vertretung der ersten Zivilgerichtssitzung (Einreichung der Schriftsätze) bei dem Kantongerecht und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
2. Anwendungsgebiet
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MKBusiness Credit Management B.V. sind anwendbar für alle an sie beauftragten Aufträge zur Ausführung der außeramtlichen Tätigkeiten.
3. Akzeptanz
3.1. Ein an MKBusiness Credit Management B.V. erteilter Auftrag gilt als akzeptiert, falls das schriftlich durch sie dem Auftraggeber bestätigt ist oder wenn sie mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat. MKBusiness Credit Management B.V. hat auf jeden Fall mit der Ausführung des Auftrags begonnen in dem Moment, wenn sie sich Dritten gegenüber als Auftragnehmer verhalten hat.
4. Tätigkeiten
4.1. Die Tätigkeiten und Rechtmaßnahmen werden immer auf  Rechnung und Risiko des Auftraggebers ausgeführt.
4.2. MKBusiness Credit Management B.V. wird bei der Behandlung eines Auftrags zur Eintreibung dafür Sorge tragen, dass die damit verbundenen Kosten, insofern das Gesetz und/oder die Rechtsprechung das zulässt, auf den diesbezüglichen Debitor verlagert werden.
4.3. Falls es mehrere Auftraggeber sind, gilt eine hauptsächliche Haftung zur Erfüllung der Verpflichtungen.
4.4. Es ist MKBusiness Credit Management B.V. frei überlassen Dritte, worunter einen Gerichtsvollzieher oder einen Rechtsanwalt, nach Rücksprache einzuschalten für u. a.  Ausführung der amtlichen Handlungen, das Wahrnehmen der Einreichungstermine der Unterlagen bei Gericht, zur Vollstreckung  der vollstreckbaren  Titel und/oder das Führen der gerichtlichen Verfahren. Diese Kosten werden durch MKBusiness Credit Management B.V. als Auslagen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.5. Im Fall, dass MKBusiness Credit Management B.V. den allgemeinen Auftrag erhält die Inkasso-Tätigkeiten auszuführen, ist es ihr freigestellt mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung zu treffen, die in ihren Augen akzeptabel ist.
5. Haftung
5.1. MKBusiness Credit Management B.V. ist nicht haftbar für Schäden, die der Auftraggeber erlitten hat infolge eines Mangels bei der Ausführung des Auftrags, es sei der Schaden kann ihr zugerechnet werden aufgrund von Vorsätzlichkeit oder grober Schuld.
5.2. MKBusiness Credit Management B.V. ist nicht haftbar für Schäden die Dritte erlitten, infolge der Handlungen die auf ausdrückliches Ersuchen des Auftraggebers getätigt wurden.
6. Differenzen
6.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen MKBusiness Credit Management B.V. und ihren Auftraggebern findet das niederländische Recht Anwendung.
6.2. In allen vorkommenden Fällen werden die Streitigkeiten dem Gericht in Zwolle vorgelegt.
7. Vorschusszahlungen
7.1. MKBusiness Credit Management B.V.  ist berechtigt zur Forderung, dass der Auftraggeber einen durch sie festzulegenden Betrag überweist als Vorschusszahlung zur Deckung der anfallenden Kosten, falls zutreffend.
8.  Zahlung
8.1. Ausgleich aller geschuldeten Beträge hat innerhalb von 14 Tagen zu geschehen,    nachdem MKBusiness Credit Management B.V. die Rechnung ihrem Auftraggeber zugeschickt hat; bei Verzug der Zahlung wird der Auftraggeber MKBusiness Credit Management B.V  eine Zinsvergütung schulden.
8.2. Falls der Auftraggeber eine natürliche Person ist, die nicht handelt in der Ausübung eines Berufs oder Betriebs, wird der Zinssatz berechnet auf der Grundlage des Artikels 6:119 BW. In allen anderen Fällen wird der Zinssatz berechnet auf der Grundlage des Artikels 6: 119a BW.
9. Außergerichtliche Kosten
9.1. Falls die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Versendung bezahlt ist, ist der Auftraggeber von Rechts wegen mit der Zahlung im Rückstand. Bleibt die Zahlung nach  Mahnung aus, wird die Forderung den Inkasso-Abteilungen der MKBusiness Credit Management B.V. übertragen. Ab diesem Moment schuldet der Auftraggeber neben der Hauptsumme die außergerichtlichen Inkassokosten. Die außergerichtlichen Inkassogebühren werden berechnet in Übereinstimmung mit den üblichen Tarifen der MKBusiness Credit Management B.V.
10. Tarife
10.1. MKBusiness Credit Management B.V. berechnet für die durch sie ausgeführten Tätigkeiten die Vergütung, sowie die in ihren Tarifen festgelegt ist. Diese Tarife bilden einen ganzheitlichen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2. MKBusiness Credit Management B.V. hat das Recht die ihr, den Tarifen folgend,  zustehende Vergütung auch dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen,  falls der Auftraggeber  ohne ihr Zutun mit dem Schuldner eine Regelung oder einen Vergleich trifft , den Auftrag zum Inkasso zurückzieht oder MKBusiness Credit Management B.V. trotz Inverzugsetzung unbenachrichtigt lässt.
10.3 MKBusiness Credit Management B.V. ist berechtigt, die durch sie erhaltenen Beträge zu verrechnen mit allem was der Auftraggeber ihr schuldet.
10.4. MKBusiness Credit Management B.V. ist berechtigt ihre Tarife jährlich anzupassen auf der Grundlage der Änderung der Monatsindexziffer laut dem Konsumentenpreisindex (CPI), Folge alle Haushalte, publiziert durch das Zentrale Amt für Statistik (CBS).
11. Tarife für Auftraggeber der MKBusiness Credit Management B.V.
Definitionen
11.1. Die Grundlage für die Berechnung des einkassierten Betrags ist die Gesamtsumme der Beträge, die durch den Debitor gezahlt wurden.
11.2 Unter einkassierten Beträgen wird auch verstanden unmittelbar an den Mandanten gezahlte Beträge. Mit der Bezahlung wird gleichgestellt eine durch den Schuldner oder einen Dritten an den Mandanten erbrachte andere Leistung zum Ausgleich der zur Inkasso vergebenen Forderung.
11.3. Nachstehende Tarife werden in Rechnung gebracht.
11.4. Der gesetzliche Anfangszinssatz ist der Zinssatz der ab dem Moment ab dem die Zahlungsfrist einer Rechnung abgelaufen ist bis zu dem Augenblick in dem die Inkasso-Angelegenheit an  MKBusiness Credit Management B.V. übergeben wurde, berechnet wird.
Tarife
11.5.1.1. Debitorenverwaltungsabonnement
Man schließt einen Debitorenverwaltungsservice pro Jahr ab mit einer Kündigungsfrist konform des Incasso Service Pakket, von zwei Monaten. Es steht MKBusiness Credit Management B.V. frei zu die Beträge die MKBusiness Credit Management B.V geschuldet sind, einzubehalten von den kassierten Beträgen und auf einmal das gesamte Abonnement auf Jahresgrundlage abzurechnen. Pro Quartal wird die gesamte Anzahl der Rechnungen konform des Monatsbetrags mit dazu gehörender Anzahl an Rechnungen kontrolliert und nachgerechnet. Zugleich ist das MKBusiness Servicecontract im Debitorenverwaltungsservice enthalten. Auch hierin ist der Gebrauch eines Pre-Inkassobriefpapiers enthalten. Für die aktuellsten Tarife verweisen wir auf unsere Internetseite www.mkbusiness.nu
11.5.1.2. Inkassotarif
Abhängig von dem kassierten Betrag berechnet MKBusiness Credit Management B.V. dem Debitor des Auftraggebers unten genannten Inkasso-Tarif. Der Inkasso-Tarif wird berechnet auf den vom Debitor empfangenen Betrag, aber höchstens über die ursprüngliche Hauptforderung zuzüglich des Anfangszinssatzes und eventuellen zeitabhängigen Erhöhungen laut Staffel Rapport Staffel Voorwerk II. Falls der Auftraggeber den Auftrag zurückzieht oder die Beträge unmittelbar auf dem Bankkonto erhalten hat oder  es wünscht die Schadloshaltung der Inkasso-Kosten nicht weiter zu betreiben  stellt MKBusiness Credit Management B.V. dem Auftraggeber 50 % des Inkasso-Tarifs in Rechnung.
11.5.2. Internationaler Inkasso-Tarif
Da diese stark variieren von Land zu Land gelten hierfür die im Vertrag aufgenommenen Bestimmungen. Die Kosten für die Akte der internationalen Inkasso-Verfahren betragen € 65,-  je angefertigter Akte für den Auftraggeber.
11.6. Inkasso Service Paket und Inkasso Service Paket Corporate
Bei der Auslagerung von Forderungen an die MKBusiness Credit Management B.V. schließen Sie automatisch einmalig einen Servicevertrag von € 125,-  pro Jahr ab. Die Laufzeit beginnt ab dem Augenblick der Vertragsunterzeichnung oder bei Auftragserteilung bei MKBusiness Credit Management B.V. durch das Auslagern von Forderungen. Er wird jährlich automatisch verlängert und Bedarf im Falle einer Kündigung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten im Voraus, in schriftlicher Form oder per E-Mail.
Für das Incasso Service Pakket Corporate schließen Sie automatisch einmalig einen Servicevertrag von € 250,- pro Jahr ab. An den Vertrag sind Bedingungen verbunden, die im Vertrag vermerkt sind. Das Incasso Service Pakket Corporate wird jährlich automatisch verlängert und bedarf bei Kündigung einer Frist von mindestens 2 Monaten im Voraus, in schriftlicher Form oder per E-Mail.
11.7 Dossierkosten
MKBusiness Credit Management B.V. kann dem Auftraggeber Dossierkosten von € 31,50  berechnen, vorausgesetzt die Forderung wurde teilweise oder vollständig erfüllt an den Auftraggeber und nicht der Gesamtbetrag bezahlt wird.
11.8 Beratung
Für Tätigkeiten und/oder Kosten, die sich nicht im Rahmen der gewöhnlichen Inkasso-Tätigkeiten befinden (wie zum Beispiel das Führen von Verhandlungen, das Ausführen von Beratungen,  das Vermitteln zwischen den Parteien, das Gewähren von juristischen  Beistand usw.) schuldet der Auftraggeber der MKBusiness Management B.V. in der Zeit von Montag bis einschließlich Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr einen Stundenlohn in Höhe von € 125,-. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Zuschlag von € 55,- pro Stunde geschuldet.
12. Tarife für Zwischenpersonen der MKBusiness Credit Management B.V.
Tarife
12.1 Wahrnehmung des Gerichtstermins zur Einreichung der Unterlagen
Für die Wahrnehmung der Gerichtstermine zur Einreichung der Unterlagen bei den Kantongerichten in den Niederlanden schuldet der Auftraggeber: für das Anfertigen der Dossierunterlagen, Einreichen des Vorgangs einschließlich der ersten Bearbeitung vor Gericht, das Anfertigen des dazugehörenden Berichts einen Betrag von € 37,-;
- für jedes weitere Bearbeiten und den dazugehörenden Bericht einen Betrag von € 7,75
- für das Vorbereiten und Beiwohnen durch einen qualifizierten Mitarbeiter des  MKBusiness Credit Management B.V.; zuständigen Büros, Erscheinen der Parteien, Zeugenvernehmungen und Ortsbesichtigungen einen Betrag von € 63,50 pro Stunde.

13. Mehrwertsteuer
13.1 Alle in diesen Bedingungen erwähnten Beträge verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.